Schweren Herzens mussten wir an der Sitzung vom 25.06.2020 die Nachwuchshornusserfeste 2020 absagen. Der ZV EHV, die Zweckverbandspräsidenten und die OK-Mitglieder der Nachwuchshornusserfeste 2020 haben alle Fakten und möglichen Szenarien ausführlich diskutiert und kamen zum Schluss, dass eine Durchführung zu viele Risiken und Gefahren mit sich bringt. Die neuen Auflagen des Bundesrates erlauben zwar Anlässe bis 1‘000 Personen, aber die geforderte Unterteilung in Sektoren an 300 Personen sind an einem Nachwuchsfest nicht umsetzbar. Eine Rangverkündigung auf einer Bühne wäre nicht möglich, da die Personen der verschiedenen Sektoren nicht durchmischt werden dürfen. Auch das Spielen der Nachwuchshornusser vor der Rangverkündigung wäre nicht kontrollierbar. Zudem ist die Distanzregel von 1.5 Meter noch ein zusätzliches Hindernis. Betrachtet man die aktuelle Lage in Europa, so ist es sehr fraglich, ob weitere Lockerungen folgen oder eher wieder Verschärfungen zu erwarten sind. Diese könnten zur Folge haben, dass Grossanlässe über 300 Personen wieder verboten werden.
Machen wir das Beste aus der aktuellen Situation und konzentrieren uns voll auf die Nachwuchsmeisterschaft. Lasst die Nachwuchsmeisterschaft 2020 zum Highlight des Jahres werden, damit diese bei den Nachwuchshornussern in unvergesslicher Erinnerung bleibt.

Wir danken allen für ihr Verständnis und wünschen viele schöne Momente in den kommenden Meisterschaftsspielen.
OKs Nachwuchshornusserfeste 2020, Zweckverbände und ZV EHV